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Frei Schwimmen. Gemeinsam?!

Wer darf rein ins kühle Nass, wer muss auf dem Trockenen bleiben? Herrscht Badekappenpflicht und wie viel Stoff darf die Bade-Shorts haben? Ein Schwimmbad ist immer auch ein Spiegel der Gesellschaft und ihrer Moral. Es gilt als demokratische Errungenschaft, dass heute alle in die öffentlichen Bäder dürfen – schließlich badeten einst Arme und Reiche, Frauen und Männer strikt getrennt. In der NS-Zeit wurde die jüdische Bevölkerung ausgeschlossen; auch Kriegsversehrte mussten draußen bleiben, denn deren Anblick galt als „nicht zumutbar“. Ebenso wenig wie der von Frauen, die „nicht genug Textilien“ trugen. Inzwischen werden Freiheit und Freizügigkeit im Spannungsfeld zwischen Oben-ohne-Baden und maximale Verhüllung wieder heiß diskutiert. Die Ausstellung „Frei Schwimmen“ will solche historischen Entwicklungen enthüllen und präsentiert hierzu beispielsweise Prunk aus dem Fürstenbad „Bad Wildbad“, die Tür des für Männer verbotenen Damenbads im Lorettobad Freiburg oder den Burkini, mit dem eine Muslima nicht ins Konstanzer Hallenbad eingelassen wurde.

13.12.-14.09.2025, Haus der Geschichte Baden-Württemberg, Stuttgart,

www.frei-schwimmen.net

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